Sportwetten, Spielsucht, illegales Glücksspiel: Strenges Gesetz mit wirksamen Regeln!
Nächste Woche kommt ein neues Wettgesetz in den Salzburger Landtag. Der Fokus liegt dabei auf einem strengeren Jugend- und Spielerschutz.
Die Regierungsvorlage aus dem Ressort von Astrid Rössler für ein gänzlich neues Wettunternehmer-Gesetz, welches das bisherige Buchmacher- und Totalisateure-Gesetz aus dem Jahr 1994 ablöst, bringt zahlreiche Verschärfungen für die Wettbranche mit sich. Denn bislang konnte einfach jeder und jede, ohne besondere Voraussetzungen, ein Wettbüro eröffnen. Das ist aber besonders im Hinblick auf den Jugend-und SpielerInnenschutz inakzeptabel! In Zukunft gibt es daher strenge Kriterien und eine Zuverlässigkeitsprüfung. Dabeii wird unter anderem überprüft, ob bereits Verstöße gegen Jugendschutz- und glücksspielrechtliche Bestimmungen begangen wurden.
Personalisierte Wettkundenkarte
Außerdem können die Wettterminals nur mehr mit einer personalisierten Wettkarte bedient werden. Diese darf nur an Volljährige gegen Vorlage eines Ausweises ausgegeben werden.Um die Einhaltung der Maßnahmen kontrollieren zu können, unterliegen die Wettbüros künftig strengen Auflagen und Strafen: Unter anderem ist durch das neue Gesetz gewährleistet, dass die Kontrollorgane jederzeit Zugang zu den Wettlokalen erhalten. Bei verschlossenen Türen darf auch mit Zwangsgewalt vorgegangen werden. Ein einmaliger Verstoß zieht eine Geldstrafe von mindestens 5.000 Euro nach sich. Beim zweiten Verstoß gegen das Gesetz wird dem Wettanbieter die Lizenz entzogen!
Kein illegales Glücksspiel unter dem Deckmantel Sportwette
In Zukunft wird es daher äußerst schwierig, illegale Glücksspielautomaten unter dem Deckmantel eines Wettcafés zu betreiben. Der Name des Betreibers/der Betreiberin bzw. des Unternehmens ist am Eingang gut sichtbar anzubringen, ebenso die Öffnungszeiten. Während dieser Öffnungszeiten ist das Lokal für die Behörden zugänglich zu halten. Bei Kontrollen haben die Behörden in Zukunft volles Zugriffsrecht auf Soft- und Hardware und können so überprüfen, ob auch illegale Wetten oder Glücksspiel angeboten wird.
Selbst- und Fremdsperre für RisikospielerInnen
Auch der Schutz der Wettkundinnen und -kunden wird durch das neue Gesetz verbessert: Die Unternehmen müssen zukünftig ein elektronisches Wettbuch über alle abgeschlossenen Wetten führen. Außerdem wird es bei problematischem Spielverhalten die Möglichkeit einer Selbstsperre geben. Besteht die begründete Annahme für eine Gefährdung des Existenzminimums der Wettkunden, so sind die Unternehmen zu einer Fremdsperre verpflichtet. Bei einem Verstoß gegen die Selbst- oder Fremdsperre haften zukünftig die Wettanbieter. Die Aufzeichnungen werden fünf Jahre für die Behörden gespeichert. Ein Bereich, der wegen der hohen Wettfrequenz nahe am Glückspiel liegt, wird gänzlich verboten: die Live-Ereignis-Wetten (z.B. welche Mannschaft bekommt als nächste eine gelbe Karte).
Wir haben uns sehr genau überlegt, welche Maßnahmen zum Schutz der Jugendlichen und Wettkunden sinnvoll und effektiv sind und uns auf weitreichende Maßnahmen, hohe Strafen und einen strengen Vollzug geeinigt.
Folgend die wichtigsten Eckdaten des neuen Wettunternehmergesetztes
- Voraussetzung zur Eröffnung eines Wettbüros soll zukünftig die Erlangung einer behördlichen Bewilligung als Wettunternehmer bzw. Wettunternehmerin sein.
- Um diese Bewilligung zu erhalten bedarf es einer Zuverlässigkeitsprüfung, einer Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Nachweis von 100.000€), eines Spielschutzkonzeptes sowie eines Wettreglements.
- Die Bewilligung wird zunächst auf zwei Jahre befristet vergeben und muss danach alle fünf Jahre erneuert werden.
- Das neue Gesetzt sieht strengere Strafbestimmungen vor. Unter anderem muss es bei zweimaligem Verstoß gegen jugendschutz-, wett-, glücksspiel- oder finanzrechtlicher Bestimmungen zum Entzug der Wettunternehmer-Bewilligung kommen. Bei Verstößen gegen das Wettunternehmergesetz beträgt das Strafmaß mindestens 5.000€ und bis zu 25.000€. Auch bestimmte finanzrechtliche Vergehen schließen die Zuverlässigkeit des Wettunternehmers aus. Die erneute Erteilung einer Bewilligung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
- Die Einführung der personenbezogenen Wettkundenkarte stellt eine deutliche Stärkung des Jugendschutzes dar: Wettterminals können nur noch mit dieser Karte in Betrieb genommen werden. Neben der Alterskontrolle erhalten die Wettkunden damit auch einen verbesserten Überblick über ihre getätigten Wetteinsätze.
- Um die Wettkundinnen und -kunden besser zu schützen, wird es durch die personalisierte Wettkundenkarte zukünftig die Möglichkeit zur Selbst- und Fremdsperre geben.
- Des Weiteren sieht das Gesetz ein Verbot der Live-Wetten vor, da solche Wetten Ähnlichkeiten mit dem Glücksspiel aufweisen. So werden etwa bei Fußballspielen Wetten auf den nächsten Elfmeter, Korner, Einwurf usw. verboten.
- Mit dem Verbot von Wetten auf (Sport-) Veranstaltungen, an denen hauptsächlich Amateure oder Jugendliche teilnehmen, werden konkrete Maßnahmen gegen Wettbetrug und gesetzt.
- Um illegalen Aktivitäten in Wettbüros Einhalt zu gebieten, muss der Behörde jederzeit Zutritt gewährt werden, den sie sich im Fall der Weigerung auch mit Zwangsgewalt verschaffen darf. Zudem erfüllt die Weigerung einen Straftatbestand, der mit einer Geldbuße sanktioniert wird.
- Zukünftig muss im Unternehmen ein elektronisches Wettbuch führen, das von den Behörden fünf Jahre lang eingesehen werden darf.
- Die Betriebszeiten werden auf 6 bis 24 Uhr begrenzt, da nach Mitternacht ohnehin keine Spiele bzw. Sportveranstaltungen stattfinden. Ausnahmen wird es nur bei sportlichen Großereignissen geben, die auf Grund der Zeitverschiebung später übertragen werden.
Das Wettunternehmergesetz wird am 5. Oktober 2016 in den Landtag einlaufen, wird danach im Ausschuss behandelt und dann noch heuer in einer der nächsten Landtagsitzungen beschlossen werden. Es soll mit Beginn des Jahres 2017 in Kraft treten.